EU Pferdepaßänderung für 2016

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LeonieMay
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#1 EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von LeonieMay » Do 12. Mär 2015, 09:34

Da uns Pferdebesitzer das Thema alle betriftt, dachte ich, stell ich mal die Änderungen der Pferdepässe ab 2016 hier ein:



(vbw) Die EU hat am 17. Februar 2015 eine Neue EU Equidenpass-Verordnung verabschiedet, die in allen Mitgliedsstaaten zum 1. Januar 2016 gültig sein wird (wittelsbuerger.com vom 26.09.14). Vordringlich geht es jetzt in der neuen Durchführungsverordnung darum, mehr Lebensmittelsicherheit bei Schlachtpferden zu erhalten, die Erfassung aller in der EU geborenen und eingeführten Pferde zu optimieren, stets Zugriff auf den aktuellen Standort der Tiere zu haben und Täuschungen auszuschließen. So müssen in allen Mitgliedsstaaten spätestens zum 1. Juli 2016 zentrale Datenbanken eingerichtet werden.In diese Datenbanken sind alle Pferde einzutragen, die in einem Mitgliedsstaat gehalten werden.

Auf die Pferdehalter kommt, wie bisher, besondere Verantwortung zu, denn sie sind in erster Linie für den stets korrekten Pferdepass zuständig. Der Halter sorgt in den EU Mitgliedsstaaten dafür, dass die Angaben im Pferdepass jederzeit aktuell und zutreffend sind. Werden Pferdepässe zum Beispiel von einer Züchtervereinigung ausgestellt,die ihren Geschäftssitz nicht in dem Mitgliedsland der Pferdehaltung hat,so muss der Pferdehalter ab 2016 auch dafür Sorge tragen, dass die Daten seines Pferdes spätestens 30 Tage nach der Pferdepassausgabe in die zugehörige nationale Datenbank eingelesen werden. Dies betrifft dann auch alle Züchter, die von einer Züchtervereinigung mit Geschäftssitz außerhalb ihres eigenen Mitgliedsstaats betreut werden.

Mit "Registrierte Equiden" werden von der EU weiterhin alle Pferde bezeichnet, die in Zuchtbüchern vermerkt, eingetragen sind oder eingetragen werden können. Registrierte Equiden sind auch solche Pferde (einschl Ponys), die von einer internationalen Vereinigung oder Organisation erfasst sind, die Wettkampf- und Rennpferde führt, und die einen Pferdepass haben,der von einer hierzu zugelassenen nationalen Zweigstelle einer solchen internationalen Organisation ausgestellt wurde. Mit "Zucht-und Nutzequiden" werden dagegen alle anderen Pferde bezeichnet.

Pferdepässe mit Zuchtbescheinigungen sollen für die Registrierten Equiden nach den jeweiligen Vorgaben der Organisation, die das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse führt (Stammbaum; Zuchtbuchabteilung; Leistungsklasse) von zugelassenen Züchtervereinigungen und Organisationen ausgestellt werden, die Zuchtbücher für die betreffende Rasse führen. Zucht-und Nutzequidensollen ihre Pferdepässe von Behörden oder behördlich überwachten Ausstellungsstellen erhalten.

Einige Bestimmungen wurden in der Neuen Verordnung zusätzlich genauer gefasst, so sind zum Beispiel Abkürzungen bei der Beschreibung der Pferde möglichst zu vermeiden, die genaue, überprüfte Stelle des Transponders ist in das Abzeichen-Diagramm einzutragen. Es gibt eine Seite zum Nachweis der Kastration, zum Einlesen in zusätzliche Datenbanken und weitere Seiten zur exakten Dokumentation verabreichter Arzneimittel. Bei einigen wenigen Vorgaben der EU Verordnung können die jeweiligen Mitgliedsstaaten Abweichungen bis zum 1. Januar 2016 beschließen. So kann zum Beispiel der Zeitraum bis zur Identifizierung der neu geborenen Fohlen von 12 Monate auf höchstens sechs Monate von einem Mitgliedsstaat verkürzt werden.

Die neue EU Pferdepass-Verordnung wurde im EU Amtsblatt am 03.03.2015, Seite L59/1-L59/53,veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2016


Quelle: http://www.wittelsbuerger.de/wissen/201 ... r-2016.htm


Mir stellt sich da die Frage, muß ich also die Shetty Pässe jetzt nach Holland schicken für den Besitzerwechsel? Bis dato habe ich mich immer davor gescheut. Ich kann nicht mal lesen, als was die Zwerge eingetragen sind, Schlachtpferd oder nicht. :gruebel: Dann müßte ich das hier mal übersetzen lassen. Eine Niederländerin kenne ich, vielleicht kann sie mir helfen, hm.
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kaltesBlut
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#2 Re: EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von kaltesBlut » Do 12. Mär 2015, 10:28

In der Verordnung steht ja drin, dass du als Halter (SB!) dafür Sorge tragen musst, dass in den Pferdepässen immer der aktuelle Eigentümer steht.

Für mich stellt sich nur die Frage, ob zukünftig dafür die HI-Tier-Datenbank so umprogrammiert wird, dass die Tierhalter dort - wie bei den Rindern auch - alle Ab- und Zugänge direkt melden oder ob das weiterhin die zuständigen passausstellenden Stellen machen. (Muss da mal meine Kollegin ausquetschen.)

Bisher war es ja so, dass man den Pass an den Passaussteller zurückgeschickt hat und dort auf den neuen Eigentümer umtragen ließ. Gleichzeitig trug der Passaussteller die Änderung in die nationale Datenbank ein. Bisher musste keine separate Meldung an die nationale Datenbank erfolgen, wenn der Passaussteller aus einem einem anderen Land war.

Du müsstest eigentlich deine Pässe an die passausstellende Stelle in den Niederlanden schicken, damit die den Besitzwechsel vornehmen. Danach müsstest du die für dein Bundesland zuständige passausstellende Stelle informieren, dass du die Shetties hast und ihnen die Passdaten etc. mitteilen, damit das in die Datenbank eingetragen werden kann (oder du musst die Pässe dort hinschicken).

Meist reicht es übrigens auch, wenn der Zuchtverband der Shetties eine deutsche (anerkannte) Niederlassung hat und du die Pässe dort ändern lässt. Dann trägt der die Daten in die HI-Tier auch gleich ein.

Manche umgehen den Zuchtverband gleich, in dem sie sich an die für das jeweilige Bundesland zuständige passausstellende Stelle wenden und die Umtragung gleich dort machen lassen.

Ich habe die neue Verordnung noch gar nicht gelesen, aber ich werde das - wenn ich wieder gesund bin - nachholen. Vorher bleibt eh nichts in meinem Kopf hängen ...
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#3 Re: EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von LeonieMay » Do 12. Mär 2015, 12:31

Das wäre toll, wenn Du für uns einmal nachfragen könntest. Ich habe es ehrlich gesagt bisher nicht gemacht, da immer die Angst im Nacken sitzt, die Papiere gehen verloren. Denn das wird mit einer notariellen Bestätigung zur Wiederbeschaffung, Antragstellung und 2 Ausstellung echt teuer.

Vielleicht machen sie es ja so wie mit der Online Hunderegistrierung die in Niedersachsen vor 2 Jahren in Kraft trat. Onlinemeldung des Hundes mit Chip Nummer war günstiger als auf dem Postwege.

Doch die zu und Abgänge, hm...

Und bei den Bauern hier, sprich der Nachbar, die Kühe tragen einen kleinen Chip. Der meldet alles an den PC. Sprich, gelaufene Strecke, Milch, berechnet die "Tage" und erscheint einfach nur noch am PC "besamen bitte". Alle anderen Meldungen, Mediesversorgung etc. gehen schon direkt weiter. Ebenso bei Tot. Da wird nichts mehr gemeldet, daß macht das Programm automatisch. Für uns SB also nicht rentabel. Nur dieser Verwaltungsaufwand nervt langsam. Und ich denke, die vielleicht mal wichtig wären, wie die kleinen Offenställe, fallen hinten runter.

Wie sieht es eigentlich mit der Datenerfassung und der Weitergabe an die Steuergemeinden aus?

Die Tierseuchenkasse sagte ja, sie gibt keine Daten weiter...hm.. :gruebel:
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#4 Re: EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von kaltesBlut » Do 12. Mär 2015, 12:56

Hm. Wieso rentabel? Die meisten (zumindest die hier bei uns) melden ganz normal "händisch" über den PC und nicht automatisch. Manche melden auch noch mit Meldekarten oder der TA macht das für sie.

Ich war aber gerade mal in der HI-Tier drin und da steht drin, dass die Meldungen über die passausstellenden Behörden zu erfolgen halt. http://www.hi-tier.de/infoEQ.html#Was%20muss Also ist wohl eher nicht beabsichtigt, dass irgendwann die Halter selbst hier Daten eingeben. Sollte sich was ändern, kann ich es dir gerne schreiben.

Hast du mal versucht, bei dem Zuchtverband anzurufen und das telefonisch zu klären? Dass die dir einfach nur einen Aufkleber zuschicken? Ansonsten würde ich den Pass per Einschreiben verschicken.

Und für den Eintrag in die hiesige Datenbank musst du einfach mal bei deiner zuständigen Stelle nachfragen. Die wären auch zuständig für die Passänderung, wenn sich der niederländische Zuchtverband weigert ..
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#5 Re: EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von Aila » Do 12. Mär 2015, 13:46

@ Kalti
Also passiert das eintragen automatisch, wenn man ein Pferd im Pass umtragen lässt? :gruebel:

@ May
Ich hatte damals auch etwas Angst das der Pass verloren geht, als ich ihn weggeschickt habe zur Umtragung. Also habe ich ihn per Einschreiben hingeschickt. Ist auch alles gut gegangen.
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#6 Re: EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von kaltesBlut » Do 12. Mär 2015, 14:00

Ja, Aila. Wenn du den Pass an die passausstellende Stelle schickst für irgendwelche Änderungen oder wenn einer neu ausgestellt wird, werden die Daten (zumindest in Deutschland) automatisch in die Datenbank (HI-Tier) eingetragen.

Da du ja beim Umtragen etc. die Betriebsnummer deines Stallbesitzers angibst (bei May ja sie selbst), ist bei irgendwelchen Abfragen (z. B. im Seuchenfall) nachvollziehbar, in welchem Stall welches Pferd steht. Zukünftig ist aber anscheinend nicht nur die einmalige Änderung der Eigentümerdaten notwendig, sondern auch jeder Umzug zu melden. Ich gehe aber mal davon aus, dass das auch telefonisch erfolgen kann.

EDIT: Die letzten Sätze sind nach dem lesen der VO falsch. Es ist nicht jeder Umzug zu melden.

Zuständig für die Meldung ist aber der Halter. Also der SB
Zuletzt geändert von kaltesBlut am Mi 18. Mär 2015, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
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#7 Re: EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von Aila » Do 12. Mär 2015, 14:08

Danke dann hatte ich es also richtig verstanden! ;)
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#8 Re: EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von LeonieMay » Do 12. Mär 2015, 16:32

Ohhh ja die liebe Betriebsnummer, daß war ein Aufwand die zu bekommen. Bitte nciht mehr dran erinnern. :roll: Na da bin ich wirklich gespannt, wie sie das handhaben wollen. Mir tun die armen Sachbearbeiter bei dem Aufwand und Erfassung schon leid.

Gut bis 2016 ist noch Zeit, dann muß ich das Ummelden wohl wirklich mal in Angriff nehmen.
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#9 Re: EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von kaltesBlut » Do 12. Mär 2015, 17:09

Na ja, eigentlich nicht, May. Denn grundsätzlich bist du verpflichtet, den Pferd umgehend auf dich umtragen zu lassen. Das ergibt sich aus §44a Abs. 2 Satz 2 der Viehverkehrsverordnung. Demnach müssen Änderungen beim Eigentümer unverzüglich an die passausstellende Behörde mitgeteilt werden. :D

*mich schnell davonschleich, bevor mich May mit allem bewirft, was sie finden kann*

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#10 Re: EU Pferdepaßänderung für 2016

Beitrag von LeonieMay » Do 12. Mär 2015, 18:01


BildNa ja, die May zeigt neuerdings auch Katzen-Eu-Pässe vor zum Impfen der Großen. Na ja, es ist eben nicht so einfach sich mit ausländischen Papieren zu recht zu finden. Ohne Deine Hilfe damals wäre ich ehrlich gesagt verloren gewesen, denn die Telefonate in fremder Sprache waren nicht sehr Ergebnis- und Hilfreich. Die FN hätte natürlich nur zu gern eine Neubeantragung gesehen, obwohl ich ja mit den Shetty´s nicht tuniermäßig los legen wollte.


Ach jaaa Bild uuuuund Deckung....Achtung Torte kommt geflogen. Bild

Und falls wir zu sehr :sd5: sind und die Higgins gleich meckern kommt :lol: neue Muniton lade Bild
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