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#1 Unerlaubt geritten, Unfall - trotzdem haftbar

Verfasst: Di 24. Sep 2013, 14:18
von Higgins
Gerade in einem anderen Forum gelesen, es gibt ein neues Gerichtsurteil vom BGH:

Folgender Artikel ist sehr lesenswert: http://www.versicherungsmagazin.de/inde ... 95/site=vm
Hier der Link zum Urteilstext: BGH, Urteil vom 30. 4. 2013 - VI ZR 13/12

Kurzfassung: Ja, auch wenn jemand ein fremdes Pferd unerlaubter Weise reitet und dabei etwas passiert, steckt der Halter in der Haftung.

Über Sinn und Unsinn einer solchen Regelung mag ich nicht nachdenken. Wenn mein Auto gestohlen wird, und der Dieb baut einen Unfall, bin ich ja wohl hoffentlich auch nicht haftbar...