Unerlaubt geritten, Unfall - trotzdem haftbar

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Higgins
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#1 Unerlaubt geritten, Unfall - trotzdem haftbar

Beitrag von Higgins » Di 24. Sep 2013, 14:18

Gerade in einem anderen Forum gelesen, es gibt ein neues Gerichtsurteil vom BGH:

Folgender Artikel ist sehr lesenswert: http://www.versicherungsmagazin.de/inde ... 95/site=vm
Hier der Link zum Urteilstext: BGH, Urteil vom 30. 4. 2013 - VI ZR 13/12

Kurzfassung: Ja, auch wenn jemand ein fremdes Pferd unerlaubter Weise reitet und dabei etwas passiert, steckt der Halter in der Haftung.

Über Sinn und Unsinn einer solchen Regelung mag ich nicht nachdenken. Wenn mein Auto gestohlen wird, und der Dieb baut einen Unfall, bin ich ja wohl hoffentlich auch nicht haftbar...
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.
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