Urteil vom Oberlandesgericht Nürnberg

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LeonieMay
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#1 Urteil vom Oberlandesgericht Nürnberg

Beitrag von LeonieMay » Fr 14. Okt 2011, 00:32

Es erging grad über die Verletzung einer Reitbeteiligung am Oberlandesgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen 8 U 510/11 ein sehr interessantes Urteil.

Inhaltlich lautet das Urteil so, daß "wenn die Reitbeteiligung von dem PFerd es Pferdehalters verletzt wird, stehen ihr keine Schadensersatzansprüche zu".

In diesem Fall gab es "nur" eine mündliche Vereinbarung, daß sie das Pferd der Beklagten 1 in der Woche reiten darf gegen einen Reitbeteiligungsbeitrag in Höhe von 35 € monatlich.

Beim Absteigen, erschrak das Pferd und die Reitbeteiligung erlitt einen Bruch. Von daher verklagte also die Reitbeteiligung die Pferdebesitzerin auf Zahlung von 3.000 € Schadensersatz und rund 4.000 € Schmerzensgeld begründet auf § 833 BGB der für Schäden die durch ein Tier entstanden sind, erlaubt, den Tierhalter haftbar zu machen.

Jedoch wies das OLG Nürnberg die Klage als unbegründet ab.

Nach Auffassung des Gerichtes liegt hier ein stillschweigender vertaglicher Haftungsausschluß vor. Hier handelt es sich nicht um eine Geschäftsbeziehung, da der Betrag von 35 € nicht erheblich ist.

Weiter führte das Gericht an, daß Reitbeteiligungen den Sinn und Zweck erfüllen würden, daß Reitbegeisterte, die sich kein eigenes Pferd leisten können, dennoch in den Genuß Rund ums Pferd kommen. Von daher tragen die Reitbeteiligungen auch das Risiko an Schäden selber.

Fazit des Ganzen: Um solche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte ein schriftlicher Reitbeteiligungsvertrag abgeschlossen werden. Hier kann der Pferdebesitzer/Halter schriftlich einen Haftungsausschluß vereinbaren.
Es ist ein Jammer, daß die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel
Bertrand Arthur William Russel
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Leo
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#2 Re: Urteil vom Oberlandesgericht Nürnberg

Beitrag von Leo » Mi 2. Nov 2011, 11:27

Wobei diese Haftungsausschlüsse nun auch nicht dazu führen, sich den Gang vor Gericht zu sparen, wenn die RB klagt. Es ist aber wohl regelmäßig so, dass die RB dem Pferdebesitzer gleichgestellt wird. Egal, wie hoch der zu zahlende Betrag ist. Die Kostenbeteiligung erfolgt ja im Gegenzug dafür, dass man das Pferd entsprechend dem Besi nutzen kann.
Wir haben sowas immer dann aufgesetzt, wenn wir minderjährige Pflegemädels hatten - eigentlich vor allem deshalb, damit klar war, dass die Eltern davon Kenntnis hatten. Die Kids erzählen einem ja sonst was und im Falle eines Unfalls heisst es dann, die Eltern wußten von nix.
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