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#1 Pferd zu spät reklamiert

Verfasst: Do 3. Nov 2011, 21:58
von LeonieMay
Die Absprache war klar:

Die Käuferin eines Pferdes sollte nach dem Kauf eine Ankaufsuntersuchung veranlassen und bei Nicht-Befund diese auch bezahlen.

Die Untersuchung fand zeitnah, 2 Tage nach dem Kauf statt, wobei ein Atemgeräusch festgestellt wurde.

Die Käuferin trat jedoch erst gut einen Monat später vom Kaufvertrag zurück, was side Verkäuferin nicht akzeptierte.

Der Streit ging vor das OLG Hamm:

Eine Ankaufsuntersuchung müßte spätestens innerhalb einer Woche nach dem Kauf stattfinden.
Wird dabei ein erheblicher Mangel festgestellt und will der Käufer aufgrund dessen das Pferd nicht behalten, so müsse er umgehend einen Rücktritt vom Kauf erklären.

Die zeitliche Obergrenze hierfür siedelte das OLG Hamm bei zwei Wochen

In dem oben bezeineten Fall bedeutet das, daß die Käuferin ihr Rücktrittsrecht zu spät ausgeübt hat und das Pferd behalten muß.

(Quelle: RR, Praxis Kompakt, Aktuelle Rechtsurteile)