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#1 Beobachtungsrichtlinien für Richter - Abreiteplatz

Verfasst: Fr 4. Apr 2014, 22:38
von LeonieMay
Das es mal einheitliche Richtlinien für Richter geben würde, finde ich ehrlich gesagt gut, so daß sie sich orientieren können.

Was mich jetzt jedoch erstaunt nach dem Aufklappen und lesen, daß es 3 Kathegorien gibt.

http://www.pferd-aktuell.de/files/2/67/ ... atalog.pdf

Die zweite Spalte stößt mir etwas auf. Beobachtungs- und Verlaufkontrolle. Wir sind doch auf dem Abreiteplatz, wo eigentlich alle Pferde erst einmal das Geschehene aufnehmen müssen, die neue Umgebung verdauen und sich langsam lösen.

Wenn ich da lese "festgehaltener Rücken" oder "knirschen mit den Zähnen" oder gerade bei Stuten wenn sie mal Rossen und dann noch unter Turnierbedingungen die ersten 10 Minuten spannig sind, kenne ich einige die auch mal kicken und genau deswegen eine rote Schleife tragen, sieht man mich das schon stirnrunzelnd lesen.

Von daher frage ich mich, wie seht ihr das?



#2 Re: Beobachtungsrichtlinien für Richter - Abreiteplatz

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 10:12
von Blackbeauty
Ich sehe das auch kritisch, aber eigentlich ist es auch ganz cool, wenn es dann wirklich umgesetzt wird. Wirklich glauben tu ich da nicht dran, weil gerade mal wieder eine bei uns im Stall mit ner 6,8 aus der Prüfung gegangen ist, deren Pony sich extrem gerne in die Brust beißt, kein v/a geht und ein absoluter Spannungstreter ist, was durch ihre ach so tolle Bereiterin nur noch extremer wird. Nach den neuen Regeln hätte sie vermutlich schon auf dem Abreiteplatz ne rote Karte bekommen müssen. Papier ist halt geduldig :roll:

#3 Re: Beobachtungsrichtlinien für Richter - Abreiteplatz

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 10:17
von Charda
Also ich finde das ganze schon sehr amüsant! Ehrlich gesagt. Als ich die E-Mail von der FN erahalten habe, musste ich erst mal schmunzeln...

Ich glaube die FN war ganz einfach in Zugzwang. Wie die umsetzung sein wird, darüber lässt sich nur spekulieren. Hier in unserer Umgebung habe ich allerdings schon sehr oft festgestellt, dass die Richter zu BEginn der Prüfung den Abreiteplatz "Begutachtet" Haben. Dementsprechend wirkte sich das Tatsächlich auf auf die Bewertung der Prüfung aus! Kein SPaß! Ist das aber zulässig? Weil eigetnlcih müsste der Moment der Prüfung bewertet werden, zumindest zu diesem Zeitpunkt.

Trotz allem, ich finde den Weg gut. Wenn die Umsetzung jetzt noch erfolgt und das mit gesundem Menschenverstand und nciht nach Willkür :thumbs: